Inklusionshilfe

Schul- und Kindergartenbegleitung,
Eingliederungshilfe, Integrationshilfe, …

Wie auch immer man es nennt, Inklusionshilfe ist ein ambulantes Angebot an Familien mit Kindern mit Förder- und/oder Unterstützungsbedarf.

  • Inklusionshilfe ist eine Leistung der Eingliederungshilfe auf die ein Rechtsanspruch besteht. Dies umfasst “Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung”

> nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII oder

> § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr.1+2 SGB VIII

  • Inklusionshilfe (auch Schul-/Kitabegleitung, Integrationshilfe oder Eingliederungshilfe) ermöglicht jedem Kind oder Jugendlichen unabhängig vom Grad seines individuellen Förder- und/oder Unterstützungsbedarfes die Teilhabe an Bildung in der gewünschten/geeigneten Schule oder Kindertagesstätte. Dies kann die Grundschule um die Ecke, die weiterführende Schule nah des Wohnortes oder eine besondere Kita (Waldkindergarten, Fröbelkindergarten, Reggiokindergarten uvm.) sein. Und auch in den verschiedenen Förderschulformen kommen Integrationsassistenten zum Einsatz. Unsere plurales Bildungssystem bietet allen Eltern die Möglichkeit selbst zu entscheiden, auf welchen Bildungsweg sie ihr Kind schicken möchten. Insofern richten sich unsere Angebote an jeden, der gerne die gewünschte Schulform besuchen möchte, aber auf individuelle Unterstützung angewiesen ist.
  • Inklusionshilfe umfasst z.B förderpädagogische sowie oder sonstige Maßnahmen, die die Kindern und Jugendlichen ganz selbstverständlich dazu befähigen ihr Recht auf Bildung und Teilhabe zu verwirklichen. Auf diese Weise kann das Kind oder der Jugendliche die bestmögliche Bildung erhalten und so schon früh Teil einer vielfältigen und heterogenen Gesellschaft werden. Inklusionshilfe unterstützt die Kinder und Jugendlichen Lernangebote anzunehmen und vor allem soziale Kontakte in der Schul- oder Kitagemeinschaft zu gestalten. Außerdem kann sie bei lebenspraktischen Tätigkeiten und bei der Pflege helfen und so die Verselbstständigung des Kindes oder Jugendlichen weiter fördern. Auch bei der allgemeinen Orientierung im Schulalltag kann Inklusionshilfe eine wertvolle Hilfe sein, Strukturen und Abläufe bewusst zu machen und diese nach und nach eigenständig zu bewältigen. Dies ist vor allem bei Schulwechseln oder anderen Übergängen in der Bildungsbiographie eine große Unterstützung.
  • Abhängig ist das Maß der Unterstützung immer von den individuellen Bedürfnissen des zu Unterstützenden. Hier arbeiten wir eng mit den zuständigen LehrerInnen und anderen Fachkräften in den Institutionen vor Ort zusammen und können auf diese Weise immer wieder die angebotene Unterstützung an dem messen, was gerade aktuell nötig ist. Inklusionshelfer setzen wir ein, um die Bereiche aufzufangen und auszugleichen, an denen die Kinder und Jugendlichen sonst nicht teilhaben könnten (z.B. im Sportunterricht oder im Unterricht der Hauptfächer an Regelschulen). Bei den eingesetzten Assistenten handelt es sich ausschließlich um Menschen, die Erfahrung im (förder-)pädagogischen Bereich verfügen, in der Regel Studenten der verschiedenen pädagogischen Fachrichtungen.
  • Die entstehenden Kosten für „Eingliederungshilfe“ übernehmen die Sozial- oder Jugendämterämter. Eltern, die eine Inklusionshilfe für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, sollten möglichst frühzeitig einen Antrag zur Kostenübernahme beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt stellen.

Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Möglichkeiten und unterstützen Sie auf diesem Weg.

Elisabeth Tomczock und Christopher Muncker

Mail: inkischu@gmail.com